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                          Gefahrstoffe

Was sind Gefahrstoffe?

 

 

 

 

 

 

Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Zubereitungen (Stoffgemische), die aufgrund ihrer Eigenschaften die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können. Dabei unterscheiden wir zwischen chemischen bzw. künstlich hergestellten Gefahrstoffen (z. B. Lösungsmittel) und natürlichen Stoffen, bei denen erst durch die Bearbeitung von Materialien Gefahrstoffe freigesetzt werden (z. B. Hartholzstaub beim Schneiden oder Sägen).

Einsatz von Gefahrstoffen

Der Unternehmerbetrieb muss die Arbeitsverfahren und den Umgang mit Gefahrstoffen möglichst sicher gestalten.

Prüfung auf Ersatzverfahren oder Ersatzstoffe:

1. Es wird ermittelt, ob die verwendeten Produkte Gefahrstoffe enthalten.

2. Dann muss der Unternehmerbetrieb prüfen, ob es Ersatzprodukte gibt, die weniger oder gar keine Gefahrstoffe enthalten.

3. Gibt es keinen ungefährlicheren Ersatzstoff, ist zu prüfen, ob durch eine Änderung des Verfahrens der Kontakt mit dem Gefahrstoff verhindert werden kann.

Unterweisung:

Wenn Gefahrstoffe eingesetzt werden, müssen die Beschäftigten zum Umgang mit den Gefahrstoffen unterwiesen werden.

Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit Gefahrstoffen

Sofortmaßnahmen

Unfälle mit Gefahrstoffen können zu sehr schweren Körperschädigungen führen. Deshalb ist gerade bei Unfällen mit Gefahrstoffen eine rasche und wirksame Erste-Hilfe besonders wichtig. Je nach Gefahrstoff können das ganz unterschiedliche Maßnahmen sein. Zum Beispiel:

Sofortiges Entfernen der Kleidung,

Personen unter Notdusche vom Gefahrstoff reinigen,

       E05 Notdusche             06 Augenspüleinrichtung

Hinweise zur Ersten-Hilfe sind in der Betriebsanweisung zum jeweiligen Gefahrstoff enthalten. Vor Beginn der Arbeit mit einem Gefahrstoff muss deshalb unbedingt eine Unterweisung anhand der Betriebsanweisung erfolgen.

Betriebsanweisungen

Inhalte und Aufbau

Viele Arbeitsstoffe, mit denen Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit Umgang haben, bestehen aus einem Gemisch von chemischen Reinstoffen, von denen unterschiedlichste Gefährdungen ausgehen können. Aber auch der Einsatz von Geräten und Maschinen birgt Gefahren. Betriebsanweisungen zu diesen Arbeitsstoffen oder Maschinen sollen die wesentlichen Informationen zum Umgang und zum Verhalten im Notfall enthalten.

Der Aufbau solcher Betriebsanweisungen ist standardisiert und dient somit dem leichteren Auffinden der benötigten Information. Neben Angaben zum Produkt sind die vom Produkt ausgehenden Gefährdungen für Mensch und Umwelt, die notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall, Maßnahmen der Ersten-Hilfe und Hinweise zur Entsorgung und Lagerung in der Betriebsanweisung beschrieben.

Umgang mit Musterbetriebsanweisungen

Einige Herstellerunternehmen bieten bereits Musterbetriebsanweisungen für die von ihnen angeboten Arbeitsstoffe bzw. Maschinen an. Außerdem können Musterbetriebsanweisungen für eine Vielzahl von Produkten über das Internet beschafft werden. Es ist jedoch zwingend notwendig, dass diese Musterbetriebsanweisungen an die betrieblichen Gegebenheiten, die konkreten Arbeitsplätze und Tätigkeiten angepasst werden. Es fehlen sonst wichtige Informationen zum Umgang mit dem Arbeitsstoff in der Praxis (z. B. Lagerort, Telefonnummern, Ersthelfer/in, usw.).

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Plichten

Die Erstellung bzw. Anpassung der Betriebsanweisungen erfolgt durch den Kundenbetrieb, da er über die erforderlichen Kenntnisse verfügen muss und seine Beschäftigten ebenfalls an diesen Arbeitsplätzen mit den Stoffen umgehen.

Die Betriebsanweisungen müssen an den betreffenden Arbeitsplätzen den Beschäftigten zur Verfügung stehen.

Die Beschäftigten der Zeitarbeit müssen an Hand der Betriebsanweisungen vor Beginn der Tätigkeit beim Kundenbetrieb unterwiesen werden.

Ich unterstütze Sie und Ihre Firma diese Auflagen umzusetzen und erstelle für Sie:

Das Gefahrstoffverzeichnis  gem.§ 6 Abs. 10 GefStoffV

Das Eingliedern der Gefahrstoffe in Ihre Gefährdungsbeurteilung

Den Gefahrstoffkatalog  Ihrer Gefahrstoffe sortiert nach Stoffgruppen mit H-Sätzen, P-Sätzen……

Die Betriebsabweisung Ihrer Gefahrstoffe  gemäß der Sicherheitsdatenblätter

Die Betriebs und Verfahrensanweisung der Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter

Beauftragter / Fachkundiger nach Gefahrstoffverordnung

Mit fundiertem Fachwissen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Gefahrstoffmanagement rechtssicher umsetzen.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt Unternehmern die Verantwortung für den richtigen Umgang mit gefährlichen Substanzen und Zubereitungen. Zum Gefahrstoffmanagement gehören u. a. die Gefährdungsbeurteilung durch einen Fachkundigen, Substitution gegen weniger gefährliche Stoffe und ein Gefahrstoffverzeichnis. Mit diesem Seminar erlangen Sie das nötige Wissen, um als sog. "Gefahrstoffbeauftragter" tätig zu werden.

 

Nutzen
  • Sie erhalten einen fundierten Überblick über Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zum richtigen Umgang mit Gefahrstoffen.

  • Sie bekommen in Übungen die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe und die Grundlagen des betrieblichen Gefahrstoffmanagements praxisnah vermittelt.

  • Sie erlangen die Fachkunde zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 6 GefStoffV.

 

 

 

 

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