Arbeitssicherheit
Gesundheitsschutz
Brandschutz
Gefahrstoffe Fachkundiger nach
Gefahrstoffverordnung
SiGeKo
Arbeits- u. Sicherheitsplan
Sachkundiger für Kontaminierte Bereiche BGR 128
Sachkundiger für Asbest
nach TRGS 519
Zertifizierungen
SGU-Prüfung Dok. 017
UVV Fahrzeugprüfung
Anschlagmitteln und Hebezeuge
Sachkundiger für die Prüfung von Anschlgmittel und Hebezeugen
Flucht- u. Rettungsplan
Dipl.-Ing. Fritzweiler
Sicherheitsingenieur
Einsatzlandkreise:
Burghausen
Altötting
Mühldorf
Traunstein
Berchtesgaden
Ebersberg
Erding
Wasserburg
Freilassing
Rosenheim
Landshut
Pfarrkirchen
Passau
hgfritzweiler@t-online.de
08677 65682
0172 840 5546
Brandschutz
Was ist Brandschutz?
Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei freiwerdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit einer Büronutzung.
Wird für den betrachteten Betrieb eine Brandgefährdung ermittelt, die über eine normale Brandgefährdung hinausgeht und/oder sind aufgrund erhöhter Risiken z. B. durch bauliche Gegebenheiten besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich, sollte ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden.
Für Objekte mit unterschiedlicher Art und/oder Nutzung sowie verschiedenen Betrieben (z. B. Einkaufszentren, Industrie-, Gewerbe- und Technologieparks, Forschungseinrichtungen) ist aufgrund von gemeinsamen Rettungswegen, Mischnutzungen und Schnittstellen zwischen den Betrieben die Bestellung eines koordinierenden Brandschutzbeauftragten zu empfehlen.
Für diese Objekte ist eine übergreifende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Betrachtung von technischen und organisatorischen Schnittstellen, z. B. den Abhängigkeiten von Energie- und Produktionsströmen, den gleichen Flucht- und Rettungswegen und Sammelflächen sollte dabei besondere Beachtung zukommen.
Bestellung von Brandschutzbeauftragten
Externe Brandschutzbeauftragte
Verfügt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber – bei festgestellter Notwendigkeit – über keinen eigenen Brandschutzbeauftragten oder kann keine eigene Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ausgebildet werden, ist ein externer Brandschutzbeauftragter zu beauftragen.
Die notwendige Qualifikation gemäß Kapitel 4 und 5 dieser DGUV Information muss nachgewiesen werden.
Die Einbindung in die interne Brandschutzorganisation ist sicherzustellen.
Aufgaben von Brandschutzbeauftragten
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Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
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Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
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Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
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Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
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Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
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Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
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Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
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Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
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Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
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Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
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Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
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Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
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Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
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Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
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Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz