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Brandschutz 

Was ist Brandschutz?

Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentste­hung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei freiwerdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte ver­gleichbar sind mit einer Büronutzung.

Wird für den betrachteten Betrieb eine Brandgefährdung ermittelt, die über eine normale Brandgefährdung hinausgeht und/oder sind aufgrund erhöhter Risiken z. B. durch bauliche Gegebenheiten besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutz­ziele erforderlich, sollte ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden.

 

Für Objekte mit unterschiedlicher Art und/oder Nutzung sowie verschiede­nen Betrieben (z. B. Einkaufszentren, Industrie-, Gewerbe- und Technologie­parks, Forschungseinrichtungen) ist aufgrund von gemeinsamen Rettungswegen, Mischnutzungen und Schnittstellen zwischen den Betrieben die Bestellung eines koordinierenden Brandschutzbeauftragten zu empfehlen.

Für diese Objekte ist eine übergreifende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Betrachtung von technischen und organisatorischen Schnittstellen, z. B. den Ab­hängigkeiten von Energie- und Produktionsströmen, den gleichen Flucht- und Ret­tungswegen und Sammelflächen sollte dabei besondere Beachtung zukommen.

 

Bestellung von Brandschutzbeauftragten

 

Externe Brandschutzbeauftragte

 

Verfügt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber – bei festgestellter Notwendigkeit – über keinen eigenen Brandschutzbeauftragten oder kann keine eigene Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ausgebildet werden, ist ein externer Brandschutzbeauftragter zu beauftragen.

Die notwendige Qualifikation gemäß Kapitel 4 und 5 dieser DGUV Information muss nachgewiesen werden.

Die Einbindung in die interne Brandschutzorganisation ist sicherzustellen.

 

Aufgaben von Brandschutzbeauftragten

  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung

  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen

  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feu­erversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweite­rungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

  11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken

  12. Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen

  13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

  14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Män­gelbeseitigung überwachen

  15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftig­ten im Brandschutz

     

Ich unterstütze Sie und Ihr Unternehmen in allen diesen Aufgaben.

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