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Verpflichtungen der Arbeitgeber
 
Die Gesetze und berufsgenossenschaftliche Vorschriften verpflichten Unternehmen dazu, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Dies gilt nicht nur für große Unternehmen sondern bereits ab der Beschäftigung eines Mitarbeiters.
Durch meine Unterstützung als extern bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit genießen Sie Rechtssicherheit und Sie profitieren davon, dass Ihre Mitarbeiter motiviert und gesund ihre Arbeit erledigen, was zu weniger Unfällen und Krankheiten führt. Dies bedeutet weniger Ausfalltage durch Krankheit, geringere Versicherungsprämien der BG und somit mehr Wirtschaftlichkeit
Über mich
​Dienstleistungen

Ich bin Bauingenieur mit Hochschulstudium, einer 35 jährigen Berufserfahrung und habe mich im Vorruhestand als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei 9 Berufsgenossenschaften zum Sicherheitsingenieur ausbilden lassen und verfüge seit 2010 schon über eine langjährige Berufserfahrung.

 Einsatzgebiete

Ich betreue nur regionale Betriebe in den Landkreisen Altötting, Mühldorf, Landshut, Berchtesgaden,  Traunstein, Ebersberg, Erding, Wasserburg, München und deren Umland. Dadurch kann ich kostengünstiger und effizienter Arbeiten da fast keine Fahrtzeiten und deren Kosten auftreten.

Ferner bin ich für meine Betriebe sehr schnell und auch kurzfristig erreichbar um anstehende Probleme schnell zu lösen und Sie schnell zu beraten.

 

  • die Erstellung Gefährdungsbeurteilungen 

  • Beratung des Unternehmers über Arbeitsverfahren

  • ​sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen und Arbeitsverfahren

  • Beobachtung  der Unfallverhütungsmassnahmen im Betrieb und auf der Baustelle

  • ​Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen

  • ​Anleitung und Motivierung der Beschäftigten zu sicherem Verhalten

  • Mitwirkung bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten

  • Pflichtenübertragung von Mitarbeitern

  • Erstellen von Betriebsanweisungen gemäß BGV A2

  • Unterweisung von Mitarbeitern

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